Am Freitag, den 23.10.2020 sind Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Damit reagiert die Landesregierung auf die stark steigenden Infektionszahlen und setzt die Vereinbarungen aus dem Gespräch der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin um.

Zentral sind dabei die 3 Stufen, die die Niedersächsische Landesregierung auch in dieser Infografik zusammenfasst (Quelle https://www.niedersachsen.de/download/160040):

Auch für die Jugendarbeit ergeben sich daraus Veränderungen

Hinsichtlich der Mund-Nase- Bedeckungen regeln die Landkreise und kreisfreien Städte, an welchen öffentlichen Orten

  • bei mehr als 35 Infizierten/100.000 Einwohner*innen in den letzten 7 Tagen Mund-Nase- Bedeckungen getragen werden sollen und
  • bei mehr als 50 Infizierten/100.000 Einwohner*innen in den letzten 7 Tagen Mund-Nase- Bedeckungen getragen werden müssen.

Davon werden i.d.R. auch Maßnahmen der Jugendarbeit betroffen sein, wenn ihr euch z.B. in öffentlichen Gebäuden trefft.

Für das Abstandsgebot gibt es hingegen keine Veränderungen: Hier sieht die Verordnung weiterhin vor, dass dieses bei Angeboten der Jugendarbeit nicht eingehalten werden muss.

Bei den Angeboten der Jugendarbeit nach § 9 der Corona-Verordnung gibt es weiterhin keine Begrenzung der Gruppengröße, allerdings können auch hier die örtlichen Behörden strengere Regeln definieren. Je nach Art der Veranstaltung können auch die Begrenzungen in der Zahl der Teilnehmer*innen nach § 7 und § 8 der Verordnung greifen. Von ersten Berichten weiß der Landesjugendring, dass die örtlich zuständigen Behörden in kritischen Landkreisen zudem teilweise von § 18 der Verordnung Gebrauch machen und strengere Regelungen erlassen, die dann auch die Jugendarbeit betreffen können.

Wir empfehlen euch weiterhin, nicht alles, was laut der Verordnung erlaubt ist, auch zu machen, sondern weiterhin so besonnen wie bislang zu agieren und Vorsicht walten zu lassen – Angebote der Jugendarbeit können und sollten auch unter den jetzigen Bedingungen aber möglich sein, auch weil betreute Freizeitangebote für junge Menschen i.d.R. risikoärmer sind, als wenn sich junge Menschen privat organisiert und unbetreut treffen.

Hygienekonzept

Das Hygienekonzept des LJR wurde entsprechend angepasst, ihr findet es unter https://www.ljr.de/grundlagen/corona/hygienekonzept.html