Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
„vorhersehbar ist allein die Unvorhersehbarkeit“ hören wir von Corona-Prognosefachleuten. Politiker*innen stellen mangels wissenschaftlicher Orientierung parteipolitische Programmatik in den Vordergrund: „Freiheit zurückgeben!“ oder „Solidarität mit den vulnerablen Gruppen!“ heißt es beispielsweise. Dazu kommt der nachvollziehbare gesamtgesellschaftliche Wunsch, Normalität Wirklichkeit werden zu lassen.
Die gesellschaftliche Gesprächslage ist uneinheitlich, die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage zwischen Bund und Ländern umstritten und kontraintuitiv. Schließlich werden erstmalig seit Beginn der Pandemie Beschränkungen aufgehoben, obwohl Inzidenzen Höchststände erreichen und weiter steigen. Aber das Signal ist klar: Kollektive Vorschriften werden zurückgenommen, die Verantwortung des oder der Einzelnen steigt.
Als Corona-Taskforce haben wir diesen Trend, der für alle gesellschaftlichen Bereiche gilt, auf den Bereich des kirchlichen Handelns angewandt.
Am 19.03.2022 hat das Land Niedersachsen die neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die vom 20.02.2022 bis einschließlich 02.04.2022 gültig ist. Ob es nach dem 02.04.2022 eine weitere Änderung der Corona-Verordnung des Landes geben wird, ist noch offen. Die Corona-Verordnung regelt für die Übergangszeit bis 02.04.2022 für Niedersachsen notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und zu dessen Eindämmung. Das Bundesinfektionsschutzgesetz wird in Zukunft die maßgebliche Rolle für den rechtlichen Umgang mit der Pandemie spielen. Es lässt allerdings den Ländern nach der sog. „Hotspotregelung“ Raum für das Ergreifen verbindlicher Maßnahmen im Fall des Auftretens neuer Virus-Varianten oder eines regional besonders intensiven Infektionsgeschehens.
Die Verordnung beschreibt nun vorrangig nicht mehr Maßnahmen für einzelne Handlungsbereiche, sondern trifft allgemeine Aussagen zu den Hygienemaßnahmen (Abstände, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Dokumentation, Hygienekonzepte u.a.m.). Diesen Ansatz haben wir aufgenommen, so dass die bisherigen Empfehlungen nun als „Hygieneempfehlungen zur Durchführung von Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen“ bezeichnet werden und alle bislang herausgegebenen Handlungsempfehlungen ersetzen.
Diese Hygieneempfehlungen finden Sie im Netz zum Download.
Für Rückfragen zu diesen Hygieneempfehlungen steht Ihnen Simone Ernst (simone.ernst@evlka.de), Eventmanagerin und Hygienebeauftragte für Events, Kultur und Messen in der Evangelischen Medienarbeit, zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen ausschließlich per Email. Darüber hinaus ist Stefan Riepe nach seinem Urlaub, ab 11.04.2022, wieder für Sie ansprechbar.
Ein Kennzeichen der Leidenszeit Jesu ist Vereinzelung (Lukas 22): Allein ging Jesus zum Ölberg zum Gebet, seine Glaubensgenoss*innen schlafen, den Ernst der Lage verkennend. Judas verlässt die Gemeinschaft und verrät Jesus. Petrus leugnet, einer der Jünger gewesen zu sein – „ich kenne ihn nicht…“. Dass ihnen „die Augen aufgingen“ (Lk 24, 31) und sie das Verbindende erkannten, war erst wieder Sache ihrer Ostererfahrung. Hoffen wir, dass Osterfunken schon jetzt die Passionszeit erhellen – dort, wo in Sachen Corona entschieden werden muss. Vor allem aber dort, wo Gewalt regiert und das Gemeinsame, leben zu wollen, einem Einzelnen und seiner Clique geopfert werden soll.
Eine gesegnete Passionszeit wünscht Ihnen das Taskforce-Team:
Ihre Simone Ernst, Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Silvia Mustert, Rebekka Neander, Andrea Radtke, Stefan Riepe, Benjamin Simon-Hinkelmann
und Ihr Ralph Charbonnier
Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes Hannover
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324
www.evlka.de