In folgender Auflistung werden die Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben durch die Coronaverordnung (gültig ab dem 4. März) beschrieben. In der kurzen Auflistung sind nur Veranstaltungen bis zu 2000 Personen berücksichtigt.
Wichtig: Einige der hier beschriebenen Vorgaben stehen im scheinbaren Widerspruch zu anderen Regeln, z.B. in der Schule oder bei anderen Veranstaltungsanbietern.
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nach §11 SGB VIII bekommt aufgrund ihrer hohen Bedeutung für alle Kinder und Jugendlichen eine besondere Stellung. In der Güterabwägung zwischen Infektionsschutz und allgemeinem Schutz- und Förderbedarf der jungen Menschen werden einige Regelung niedrigschwelliger gefasst, um Barrierefreiheit jeglicher Art zu schaffen. Darüber hinaus sind die Angebote freiwillig.
Masken:
- Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, Masken zu tragen.
Abstände:
- Müssen nicht berücksichtigt werden.
- Hinweis/Empfehlung: Hier ist die Verordnung widersprüchlich in der Beschreibung verschiedener Formate und Ausnahmen. Wir empfehlen, Abstände, wenn möglich, einzuhalten.
Hygienekonzepte:
- Bis 50 Personen wird kein Hygienekonzept benötigt.
- Ab 50 Personen ist ein Hygienekonzept vorzuhalten.
Kontaktdaten:
- Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden, es muss aber ein QR-Code für die Corona-Warn App ausgehängt werden. Die Nutzung ist für die Besucher freiwillig.*
Zugangsbeschränkungen:
- Angebote ohne Übernachtung: Für die Teilnehmenden gilt 0G**.
- Hinweis/Empfehlung: Die beruflich Tätigen müssen einen 3G-Nachweisführen, wir empfehlen diesen Nachweis auch für ehrenamtlich Tätige über 18 Jahren. Die Verordnungslage ist hier nicht eindeutig.
- Angebote mit Übernachtung (Freizeiten usw.): Sie benötigen einen Testnachweis bei Anreise und im weiteren Verlauf zwei Tests pro Woche.
Mindestens eine pädagogische Fachkraft oder eine ehrenamtliche Person mit Juleica muss die Fahrt betreuen.
Die Teilnehmendenzahl ist nicht mehr beschränkt.
Auskünfte
Bernd Rossi
0511-1241-567
0151-40003472
bernd.rossi@evlka.de
* Kurzanleitung zum Erstellen eines QR-Codes:
CWA-Erstellung-QR-Code-2022-02-25.pdf
** 0G = keine Impfung, Genesung oder Test erforderlich
Download dieses Schreibens als PDF: aejn_coronaverordnung-04-03-22.pdf