Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder, 

die Erleichterung über Lockerungen bei Einschränkungen des täglichen Lebens durch Corona-Maßnahmen weicht angesichts der schrecklichen Nachrichten aus der Ukraine. Wie gerne hätten wir uns einfach der Freude über ein „leichteres Leben“ hingegeben. Doch nun überwiegt das Mitgefühl für Menschen, die in einem völlig neuen Kampf stehen – einem Kampf gegen menschengemachte Aggression und Gewalt, für ein freies Leben in einer Demokratie. Dieses Mitgefühl macht demütig angesichts unserer Herausforderungen, mit Corona zu leben und Gefährdungen so gering wie möglich zu halten. Und doch bleibt dies auch in der nächsten Zeit noch unsere Aufgabe.

Am 23.02.2022 wurde die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen veröffentlicht, die vom 24.02.2022 bis einschließlich 19.03.2022 gültig ist. In Artikel 2 der Verordnung ist die nächste Änderung, die ab dem 4.3.2022 gilt, bereits mit enthalten, so dass zu diesem Zeitpunkt keine neue Verordnung verkündet werden wird. Auch die ab 4.3.2022 geltenden Änderungen haben wir bereits in den überarbeiteten Handlungsempfehlungen berücksichtigt. Die neue Verordnung reagiert auf den positiven Trend langsam abfallender Zahlen der Neuinfizierten wie auch der Hospitalisierungswerte. Zugleich wird mit Verweis auf Warnungen des Expertenrates der Bundesregierung (Stellungnahme vom 13. Februar 2022) auf weiter vorhandene Gefährdungen insbesondere für ungeimpfte und ältere Menschen hingewiesen. Außerdem werden steigende Infektionszahlen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 19. März 2022 nötig machen könnten. Aber zunächst wird von einem stabilen Grundtrend sinkender Infektionszahlen ausgegangen.

Wesentliche Inhalte und Änderungen der Verordnung sollen kurz skizziert werden:

  • Allgemeine Verhaltenspflichten wie Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen und Belüften geschlossener Räume gelten weiterhin. Ebenso die Maskenpflicht.
  • Das bisherige System der Warnstufen wird aufgegeben.
  • Zugleich können Landkreise und kreisfreie Städte nach der sog. Hotspotregelung auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patient*innen, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
  • Die Lockerungen sollen in drei Stufen erfolgen: Erste Lockerungen gelten ab 24.02.2022 (s. Artikel 1 der VO), weitergehende Lockerungen ab 04.03.2022 (s. Artikel 2 der VO), ab 20.03.2022 sollen alle Regelungen entfallen. Ob ab 20.03.2022 neue Verhaltensregeln oder Einschränkungen in Kraft gesetzt werden, hängt von der Entwicklung der Pandemie und davon ab, welche Rechtsgrundlage der Bund für diese Maßnahmen im Zuge der zu erwartenden Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes für die Länder schafft.
  • Hygienekonzepte müssen nur für Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer*innen erstellt werden.
  • Die Kontaktdatenerhebung entfällt. Stattdessen müssen Veranstalter QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen.
  • Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften bzw. genesenen Personen entfallen vollständig.
  • Zugangsregelungen für Veranstaltungen (2G, 3G, Hygienekonzepte, Maskenpflicht)mit mehr als 50 Teilnehmenden und in Innenräumen werden modifiziert.

Nach vielen Monaten der strengen Reglementierungen und Einschränkungen gewinnen wir nach und nach Freiheiten zurück. Aber auch Freiheiten können irritieren. Fragen eines verantwortlichen Umgangs mit der Pandemie verlagern sich: Da die Gefährdung und die für notwendig gehaltenen Schutzmaßnahmen subjektiv sehr unterschiedlich eingeschätzt werden, gilt es, selbstverantwortlich Entscheidungen zu treffen und Menschen, die für sich zu anderen Entscheidungen kommen, in ihrem Handeln zu achten. Bei Gremien- oder Gruppenentscheidungen über Verhaltensregeln bei Veranstaltungen wird es darum gehen, Kompromisslösungen zu finden, mit denen möglichst alle Betroffenen gut leben können. Mut, Einschränkungen fallen zu lassen, wie auch Geduld, mit bestimmten Lockerungen auf eine geringer werdende Infektionsgefahr zu warten, sind jeweils auszubalancieren. Erneut sind gute Kommunikation und Austausch gefragt!

Wie die Einzelbestimmungen in den kirchlichen Handlungsfeldern umgesetzt werden können, entnehmen Sie bitte wie üblich den Handlungsempfehlungen für die Kirchen der Konföderation (s. Anlagen und im Netz unter: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de). Aktualisiert haben wir auch die Muster-Hygienekonzepte für Gottesdienste und Veranstaltungen sowie für kirchliche Friedhöfe (s. Corona-Seite auf der Website der Landeskirche).

Für Rückfragen zu diesen Handlungsempfehlungen stehen Ihnen Herr Stefan Riepe (stefan.riepe@evlka.de), Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit, und Frau Simone Ernst (simone.ernst@evlka.de) Eventmanagerin und Hygienebeauftragte für Events, Kultur und Messen in der Evangelischen Medienarbeit, zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen ausschließlich per Email.

Kleiner Service am Rande – Hinweise zur Erstellung von QR-Codes für Gottesdienste und Veranstaltungen:

Wie in der letzten Rundmail mitgeteilt, kann auf die Erfassung der Kontaktdaten von Teilnehmenden bei Gottesdiensten und Veranstaltungen verzichtet werden. Stattdessen schreibt § 6 vor, dass vom Veranstalter ein QR-Code zur freiwilligen Anmeldung der Teilnehmenden über die Corona-Warn-App (CWA) zur Verfügung gestellt werden muss. In der Anlage mailen wir Ihnen Hinweise zur Erstellung solcher QR-Codes mit Hilfe der Corona Warn App auf dem Smartphone. Darüber hinaus ist dies auch ohne Smartphone unter der Internetadresse https://www.coronawarn.app/de/eventregistration/ möglich.

Der Psalm für den bevorstehenden Sonntag Estomihi (Psalm 31) ist ein Gottesruf – ca. 2500 Jahre alt, und doch wie für heute geschrieben:

Herr, auf dich traue ich,
lass mich nimmermehr zuschanden werden,
errette mich durch deine Gerechtigkeit!
Neige deine Ohren zu mir, hilf mir eilends!
Sei mir ein starker Fels und eine Burg, dass du mir helfest!

Die Fortsetzung finden Sie in Ihrer Bibel. Es lohnt, sich den Worten auszusetzen. Wie politisch und zugleich tief religiös können Psalmworte sein. Worte für Menschen in der Ukraine, in Russland, in anderen Kriegsgebieten unserer Welt, auch für alle Mitfühlenden!

Eine gesegnete Vorpassionszeit wünscht Ihnen das Taskforce-Team:

Ihre Simone Ernst, Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Silvia Mustert, Rebekka Neander, Andrea Radtke, Stefan Riepe, Benjamin Simon-Hinkelmann

und Ihr Ralph Charbonnier

Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324
www.evlka.de