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Stornokosten für Freizeiten vom 01.01.-31.12.2022

Das Land Niedersachsen hat wieder ein Hilfspaket zur Kostenübernahme von unvermeidbaren Stornierungskosten für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Freizeiten (keine Bildungsmaßnahmen, keine Konfirmandenfahrten) ins Leben gerufen.

Dieses Hilfspaket ist eine sogenannte Billigkeitsleistung, also eine Leistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Die Beantragung muss zentral über die Geschäftsstelle der aejn durchgeführt werden.

Wir werden mit dem Land zu drei Terminen abrechnen, die ersten beiden Termin sind keine Ausschlusstermine, sie dienen lediglich dazu möglichst zeitnah die Fördermittel abzurufen. So ist die Maßnahme für Eure/Ihre Abrechnung zügig abgeschlossen und in der Geschäftsstelle wird das Arbeitsaufkommen entzerrt.

Folgende Termine sind vorgesehen:

  • 27. Mai 2022
  • 30. Oktober 2022
  • 09. Dezember 2022 (Ausschlussfrist).

Bedingungen – Vorgaben

  • Der Förderzeitraum ist vom 01.01. bis zum 31.12.2022.
  • Anerkennungsfähig sind ausschließlich die Stornierungsrechnungen für die Unterbringung, die Transportkosten (Bus, Bahn, Fähre usw.) und unabwendbare Zahlungen.
  • Alle Rechnungen müssen auf Verlangen für eine mögliche Prüfung durch das Land Niedersachsen vorgehalten werden.
  • Förderungen von Dritten wie Landkreis, Kommune, Spenden usw. sind anzugeben und werden vom Förderbetrag abgezogen.

Hier der Link zur Eintragung:
Für jede Maßnahme ist eine Eintragung notwendig

https://www.formulare-e.de/f/erfassung-stornierungskosten-ev-freizeiten-2022

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Petra Schulz-Witzler
Tel.: 0511 – 1241-550
Mail: petra.schulz-witzler@evlka.de

Bernd Rossi
Tel.: 0511 – 1241-567
Mail: bernd.rossi@evlka.de