Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ werden Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstützt. Mit dem Baustein zum Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ können nun für junge Menschen zwischen 6 und 27 Jahren folgende Formate gefördert werden:

  • Internationale Jugendbegegnungen im In- und Ausland
  • Kinder- und Jugendfreizeiten sowie
  • eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen

Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie deren Zusammenschlüsse in Niedersachsen. Über die allgemeine Anerkennung der aejn als freie Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe (IV 3/2650/65 vom 11.1.1966) sind die Ortsvereine und TEN SING-Gruppen des Landesverbandes sowie der Landesverband als freie Träger anerkannt und daher antragsberechtigt.

Dieser Zuschuss ist nicht kombinierbar mit den KJP-Mitteln aus dem Bundesprogramm von der aej. Ebenso dürfen keine anderen Förderungen des Landes Niedersachsen genutzt werden. Weitere Zuschüsse und Spenden von Landkreisen, Kommunen, Kirche und Weiteren dürfen wie gewohnt in die Finanzierungen einfließen.

Die Richtlinie mit den entsprechenden Fördermodalitäten, die Antragsformulare sowie die Ansprechpersonen finden Sie unter: www.soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/