Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,

in Niedersachsen gelten neue Regelungen.

Für den Bereich der Jugendarbeit ändert sich in den Regelungen nichts. 

Zu beachten ist, dass im Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 2. Januar 2022 eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen gilt. Diese Regelung ist besonders für Jugendarbeit in Bildungsstätten relevant.

Zudem stellt die neue Verordnung eindeutig dar, dass Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nicht als private Zusammenkünfte gelten, für die besondere Kontaktbeschränkungen gelten.

Viele Grüße

landesjugendring niedersachsen e.v.

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Jugendserver Niedersachsen: Tipps für digitale Jugendarbeit 

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