Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,

in Niedersachsen gelten neue Regelungen.

Für den Bereich der Jugendarbeit ändert sich nichts, weiterhin gilt dort 2G plus rechtlich nicht. Minderjährige sind weiterhin von 2G plus ausgenommen.

Die rechtlichen Regelungen dazu findet ihr hier:

https://www.ljr.de/fileadmin/user_upload/corona/120121/C-VO_JA_211201.pdf

Wir weisen aber auf unsere Empfehlung für die Umsetzung von Jugendarbeit hin, die 2G plus als Grundregel für Volljährige vorsieht. Für Minderjährige empfehlen wir Selbsttests vor Ort, sollte das für euch leistbar sein.

Für besondere Situationen, in denen z. B. der Kinderschutz eine Rolle spielt, macht 3G sicher weiter Sinn – eine sehr schwierige Schutz-Abwägung, die euch überlassen wird.

Unsere Empfehlung findet ihr hier:

https://www.ljr.de/fileadmin/user_upload/corona/120121/C-VO_JA-Empfehlung_211201.pdf

Unter Jugendarbeit verstehen wir offene Jugendarbeit, gruppenbezogene Jugendarbeit, Jugendbildung wie z. B. Seminar oder Jugendleitungskurse, Gremien von Jugendverbänden, Veranstaltungen von Jugendverbänden oder Trägern der Jugendarbeit und ähnliche Aktivitäten. Die Unterscheidung muss hier zu rein musikalischen, rein sportlichen, rein kirchlichen oder rein kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten gezogen werden. In diesen Fällen gelten die allgemeinen oder tlw. speziellen Bestimmungen, die ihr auf der Website des Land Niedersachsen finden könnt:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Insgesamt gilt, dass der Einbau digitaler Angebote momentan sicher mehr als sonst erwogen werden sollte. Besonders Versammlungen mit vielen Personen sollten im Hinblick auf den Schutz und die epidemische Lage gut durchdacht werden.

Die Regelungen zu Freizeiten bleiben ebenso unverändert. In den Bildungsstätten gilt ab jetzt das Warnstufe 2-Szenario in nahezu allen Kommunen. Diese Regeln findet ihr hier: 

https://www.ljr.de/fileadmin/user_upload/corona/120121/C-VO_JA-Freizeiten_211201.pdf

https://www.ljr.de/fileadmin/user_upload/corona/120121/C-VO_JA-Bildungsstaetten_211201.pdf

Viele Grüße

landesjugendring niedersachsen e.v.

CORONA-INFORMATIONSANGEBOT DES LJR

Immer aktuell informiert: ljr.de/corona • faq’s: ljr.de/coronafaq
Jugendserver Niedersachsen: Tipps für digitale Jugendarbeit 

Hinweis

Wie immer noch einmal der Hinweis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.

landesjugendring niedersachsen e.v.
zeißstraße 13
30519 hannover

fon: 0511 / 51 94 51 – 0
fax: 0511 / 51 94 51 – 20

mail: info@ljr.de
web: www.ljr.de / facebook.com/landesjugendring.nds / twitter.com/ljr_nds

jugendarbeit in niedersachsen: jugendserver-niedersachsen.de