Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,
gestern sind neue Regeln in Kraft getreten. Auch sind die bundesweiten Bestimmungen von 3G am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Die Regelungen für Freizeiten sind unverändert geblieben.
Die Kinder- und Jugendhilfe und somit auch die Jugendarbeit ist aber nun bei 2G- und 3G-Regeln ausgenommen. Wir haben daher neben den geltenden Regelungen eine Empfehlung zusammengestellt, die ihr anwenden könnt, wenn ihr wollt.
Wir haben zusammengestellt:
- einen Überblick über die aktuellen geltenden Regeln in der Jugendarbeit, ausgenommen Freizeiten
- einen Überblick über die aktuellen geltenden Regeln bei Freizeiten
- einen Überblick über die aktuellen geltenden Regeln von Jugendarbeit in Bildungsstätten
- eine Empfehlung für Regelungen in der Jugendarbeit
Die Tabellen findet ihr anbei: corona-verordnung-23.11.2021-landesjugendring-niedersachsen.pdf
Die Tabellen werdet ihr in den nächsten Tagen auch auf unserer Website finden.
Viele Grüße
landesjugendring niedersachsen e.v.
CORONA-INFORMATIONSANGEBOT DES LJR
Immer aktuell informiert: ljr.de/corona • faq’s: ljr.de/coronafaq
Jugendserver Niedersachsen: Tipps für digitale Jugendarbeit
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Wie immer noch einmal der Hinweis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.
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