Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,

gestern sind neue Regeln in Kraft getreten. Auch sind die bundesweiten Bestimmungen von 3G am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

Die Regelungen für Freizeiten sind unverändert geblieben.

Die Kinder- und Jugendhilfe und somit auch die Jugendarbeit ist aber nun bei 2G- und 3G-Regeln ausgenommen. Wir haben daher neben den geltenden Regelungen eine Empfehlung zusammengestellt, die ihr anwenden könnt, wenn ihr wollt. 

Wir haben zusammengestellt:

  1. einen Überblick über die aktuellen geltenden Regeln in der Jugendarbeit, ausgenommen Freizeiten
  2. einen Überblick über die aktuellen geltenden Regeln bei Freizeiten
  3. einen Überblick über die aktuellen geltenden Regeln von Jugendarbeit in Bildungsstätten
  4. eine Empfehlung für Regelungen in der Jugendarbeit

Die Tabellen findet ihr anbei: corona-verordnung-23.11.2021-landesjugendring-niedersachsen.pdf

Die Tabellen werdet ihr in den nächsten Tagen auch auf unserer Website finden.

Viele Grüße

landesjugendring niedersachsen e.v.

CORONA-INFORMATIONSANGEBOT DES LJR

Immer aktuell informiert: ljr.de/corona • faq’s: ljr.de/coronafaq
Jugendserver Niedersachsen: Tipps für digitale Jugendarbeit 

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Wie immer noch einmal der Hinweis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.

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