Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,

morgen tritt eine veränderte Corona-Verordnung in Kraft.

Für die Jugendarbeit ändert sich wenig.

Lediglich für Veranstaltungen in der Jugendarbeit zwischen 1.000 und 5.000 Personen, die ja wahrscheinlich selten sind, gilt indoor 2G nun schon verpflichtend ab der Warnstufe 1. Sonst bleibt alles gleich.

Die Tabellen sind hier aktualisiert:

https://www.ljr.de/corona/faqs.html bzw.

https://www.ljr.de/corona/rechtliches.html

Weitere Infos zur veränderten Corona-Verordnung sind hier zu finden – hier unter anderem Regelungen zu Outdoor-Sport und Nutzung von Duschen und Umkleiden:

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/niedersachsen-steigt-schrittweise-um-auf-2g-erste-deutliche-verscharfungen-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-205753.html

Viele Grüße

landesjugendring niedersachsen e.v.

CORONA-INFORMATIONSANGEBOT DES LJR

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Jugendserver Niedersachsen: Tipps für digitale Jugendarbeit 

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