Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,

am letzten Mittwoch ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten.

Nach einigen Abklärungen mit dem Land Niedersachsen können wir heute Hilfestellungen für die nun geltenden Bestimmungen in der Jugendarbeit kommunizieren.

In den Tabellen anbei (Corona-Verordnung-210921_Jugendarbeit.pdf) und in den FAQs auf unserer Website sind die Regelungen zu finden für:

  • Jugendarbeit indoor
  • Jugendarbeit outdoor
  • Freizeiten
  • Jugendarbeit unter freiwilliger Anwendung von 2G
  • Veranstaltungen in der Jugendarbeit zwischen 1.000 und 5.000 Personen

Weiterhin gilt: rufen Sie/ruft uns gerne an, mailt/mailen Sie uns an, wenn Sie/Ihr Fragen und Anregungen haben/habt.

Viele Grüße

landesjugendring niedersachsen e.v.

CORONA-INFORMATIONSANGEBOT DES LJR

Immer aktuell informiert: ljr.de/corona • faq’s: ljr.de/coronafaq
Jugendserver Niedersachsen: Tipps für digitale Jugendarbeit 

Hinweis

Wie immer noch einmal der Hinweis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.

landesjugendring niedersachsen e.v.
zeißstraße 13
30519 hannover

fon: 0511 / 51 94 51 – 0
fax: 0511 / 51 94 51 – 20

mail: info@ljr.de
web: www.ljr.de / facebook.com/landesjugendring.nds / twitter.com/ljr_nds

jugendarbeit in niedersachsen: jugendserver-niedersachsen.de