Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,
am letzten Mittwoch ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten.
Nach einigen Abklärungen mit dem Land Niedersachsen können wir heute Hilfestellungen für die nun geltenden Bestimmungen in der Jugendarbeit kommunizieren.
In den Tabellen anbei (Corona-Verordnung-210921_Jugendarbeit.pdf) und in den FAQs auf unserer Website sind die Regelungen zu finden für:
- Jugendarbeit indoor
- Jugendarbeit outdoor
- Freizeiten
- Jugendarbeit unter freiwilliger Anwendung von 2G
- Veranstaltungen in der Jugendarbeit zwischen 1.000 und 5.000 Personen
Weiterhin gilt: rufen Sie/ruft uns gerne an, mailt/mailen Sie uns an, wenn Sie/Ihr Fragen und Anregungen haben/habt.
Viele Grüße
landesjugendring niedersachsen e.v.
CORONA-INFORMATIONSANGEBOT DES LJR
Immer aktuell informiert: ljr.de/corona • faq’s: ljr.de/coronafaq
Jugendserver Niedersachsen: Tipps für digitale Jugendarbeit
Hinweis
Wie immer noch einmal der Hinweis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.
landesjugendring niedersachsen e.v.
zeißstraße 13
30519 hannover
fon: 0511 / 51 94 51 – 0
fax: 0511 / 51 94 51 – 20
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jugendarbeit in niedersachsen: jugendserver-niedersachsen.de