Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,

… ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde, geboren werden hat seine Zeit, sterben hat seine Zeit … (Prediger Salomo 3,1f). Die Stimmung: verhalten, gelassen, schicksalsergeben, aber – und das ist erstaunlich – ohne Selbstaufgabe, gar getröstet, innerlich gehalten. Denn der Glaube schimmert durch: Ein jegliches hat Gottes Zeit, Gott lässt gebären, Gott lässt sterben …

Gottesdienst feiern hat seine Zeit, Quarantäne hat ihre Zeit, Singen hat seine Zeit, Schweigen hat seine Zeit – können wir es glauben? In Zeiten, in denen wir so vieles hinnehmen müssen – selbstverständlich nicht ohne einen kritischen Blick?

Eine neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, am 21.09.2021 veröffentlicht, ab 22.09.2021 bis einschließlich 10.11.2021 gültig, bringt einige Neuerungen. Insbesondere sind die Regeln ausgeführt, die bei Feststellung der Warnstufe 2 und Warnstufe 3 beachtet werden müssen (z.B. schärfere Regeln zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, Geltung der 3-G-Regelung auch für Veranstaltungen im Freien, Anwendung der 2-G-Regelung bei bestimmten Veranstaltungen). Außerdem werden Möglichkeiten, Veranstaltungen nach der 2-G-Regelung durchzuführen, erweitert.

Somit können auch kirchliche Veranstaltungen nach der 3-G-Regelung sowie nach der 2-G-Regelung unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden – immer allerdings um den Preis, dass Personen, die die Voraussetzungen der 3-G  bzw. der 2-G-Regelung nicht erfüllen, ausgeschlossen werden.

Die religiösen Veranstaltungen sind in allen Warnstufen von der 3-G und 2-G-Regelung ausgenommen. Für Gottesdienste empfehlen wir weiterhin, grundsätzlich auf die Anwendung der 3-G-Regelung und der 2-G-Regelung zu verzichten. Wenn Gott uns im Evangelium und der geschwisterlichen Gemeinschaft entgegenkommen will und Menschen nach diesem Zuspruch suchen, sollten wir keine vermeidbaren Hürden aufbauen. Denn es wird Menschen geben, die keine Möglichkeit haben, kurzfristig einen Antigentest zu machen oder die Kosten nicht aufbringen können oder möchten (ab 11.10.2021 werden diese Tests kostenpflichtig sein). Zudem zeigt die Erfahrung, dass Gottesdienste, bei denen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, als sicher gelten.

Die Details haben wir in die Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation aufgenommen: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de

Für Rückfragen stehen Ihnen

  • vom 22.09.2021 bis 26.09.2021 sowie ab 02.10.2021 Herr Stefan Riepe (stefan.riepe@evlka.de) , Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit
  • und vom 27.09.2021 bis 01.10.2021 Frau Simone Ernst (simone.ernst@evlka.de) , Eventmanagement in der Evangelischen Medienarbeit

zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen ausschließlich per Email.

Wir haben das Muster-Hygienekonzept für Gemeindehäuser („Bausteine für ein Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude unter den Bedingungen der Corona-Pandemie“) an die aktuellen Bestimmungen angepasst. Sie finden dieses auch auf der Corona-Website der Landeskirche.

Eine Überarbeitung der Arbeitsschutzverordnung ist angekündigt. Arbeitsrechtliche Fragen (u.a. Regeln zur Auskunftspflicht der Mitarbeitenden zum Impfstatus) werden zur Zeit im Landeskirchenamt geprüft. Ergebnisse dieser Prüfung werden wir Ihnen so bald wie möglich mitteilen.

Im Windschatten der Corona-Verordnung hat das Land am 21.09.2021 auch die Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung veröffentlicht, die ab 22.09.2021 bis einschließlich 31.03.2022 gültig ist (Hinweise zur Quarantäne | Portal Niedersachsen). Diese Absonderungsverordnung (kreative Wortschöpfung…) schafft einen rechtsverbindlichen und landesweit einheitlichen Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne und Absonderungsanordnungen. Für die kirchliche Arbeit ist wichtig, dass Besuche von Menschen in Quarantäne „aus gewichtigen Gründen, wie z.B. zur Seelsorge, zur Pflege, zur medizinischen Versorgung oder zur notwendigen Betreuung“ ausdrücklich von dem Besuchsverbot ausgenommen sind (§ 1 Abs. 1 Satz 4).

Als hätte der Prediger Salomo auch unsere Situation im Blick, schreibt er: „Ich sah die Arbeit, die Gott den Menschen gegeben hat, dass sie sich damit plagen. Er hat alles schön gemacht zu seiner Zeit, auch hat er die Ewigkeit in ihr Herz gelegt; nur dass der Mensch nicht ergründen kann das Werk, das Gott tut, weder Anfang noch Ende.“ Und dann die erstaunliche Wende: „Da merkte ich, dass es nichts Besseres dabei gibt, als fröhlich sein und sich gütlich tun in seinem Leben.“ Und dann für protestantische Ohren noch ungewohnter: „Denn ein Mensch, der da isst und trinkt und hat guten Mut bei all seinem Mühen, das ist eine Gabe Gottes.“ (Pred 3, 10-13).

Mit diesen Worten hebräischer Weisheit grüßen wir, die Mitglieder der Corona-Taskforce, Sie ganz herzlich

Ihr Ralph Charbonnier

Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324
www.evlka.de