Liebe Verantwortliche in den CVJM Mitgliedsverbänden und CVJM-Ortsvereinen,

über die aej sind uns Fördermittel aus dem „Corona-Aufholpaket“ für das Jahr 2021 zugewiesen worden.

Gefördert werden können Ferienfreizeitmaßnahmen im In- und Ausland, Begegnungs- und Bewegungsangebote, Jugendbegegnungen, Angebote zur Demokratiebildung, Angebote zur Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen, Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamt. Internationale Begegnungsmaßnahmen werden bevorzugt über eine andere Fördermöglichkeit, die Internationalen Globalmittel im Kinder- und Jugendplan des Bundes, gefördert.

Alle wichtigen Informationen zur Förderrichtlinie, zu den Förderhöhen, zum Antragsverfahren und zum Verwendungsnachweis finden sich in den angehängten Merkblättern des BMFSFJ und der aej.

Gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 15.07.2021 beginnen bzw. begonnen haben.

Die Mittel werden direkt von der aej an die Letztempfänger überwiesen.

Die Durchführenden der Maßnahme sind als Letztempfänger voll verantwortlich für die korrekte Verwendung der Mittel.

Die Hinweise auf dem Merkblatt der aej zu Förderung und Abrechnung über den KJP sind dringend zu beachten. Bei nichtrechtmäßiger Verwendung oder falscher Angaben sind die Mittel wieder zurückzuzahlen.

Eine Kofinanzierung mit anderen öffentlichen Mitteln (Land, Kommune) ist aus Sicht dieses Förderprogramms möglich. Bitte prüft aber genau, ob das umgekehrt auch für die Mittel vom Land oder der Kommune gilt oder ob diese Mittel bei Inanspruchnahme eines Bundesprogramms verfallen würden!

Die Einreichung der Anträge und der Verwendungsnachweise erfolgt über den CVJM Deutschland, Im Druseltal 8, 34131 Kassel.

Einzureichen bei Antragstellung sind für:

Für die Kommunikation rund um das Aufholpaket haben wir eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet und bitten euch, diese für alle Fragen und Zusendungen im Zusammenhang mit dieser Förderung zu nutzen: aufholpaket-corona@cvjm.de

Da wir die Anträge vor Weiterleitung an die aej prüfen müssen, bitten wir um Zusendung der Anträge für Maßnahmen im Sommer 2021 bis spätestens 06.08.2021. Für alle anderen Maßnahmen im Herbst/Winter sind die Unterlagen bis spätestens 06.09.2021 beim CVJM Deutschland einzureichen. Für die Einreichung der Verwendungsnachweise bitten wir euch ebenfalls die Unterlagen spätestens 5 Wochen nach Ende der Maßnahme beim CVJM Deutschland (aufholpaket-corona@cvjm.de) einzureichen, weil die Unterlagen vor Weiterleitung an die aej vorgeprüft werden müssen.

Info-Webinar zu Antragstellung und Verwendungsnachweis „Corona-Aufholpaket“:

Montag, 26.07.2021

18:00 – 19:30 Uhr

Zoom-Videokonferenz Bitte meldet euch für dieses Webinar bis zum 23.07.2021 formlos mit Angabe des Namens und des CVJM-Ortsvereins an: aufholpaket-corona@cvjm.de

Für das Jahr 2022 wird es aus diesem Programm ebenfalls Fördermittel geben.


Siehe auch
  • Aufholen-nach-Corona-Webinar-am-26.07.2021.pdf

  • FAQ-Corona-Aufholpaket-Infos-aus-dem-Webinar-vom-26.07.2021.pdf

  • Honorarvereinbarung_Muster.dotx
  • Informationen zum Antragsverfahren für 2022 werden wir an euch weiterleiten, sobald uns diese vorliegen.

    Herzliche Grüße

    Hansjörg Kopp
    Generalsekretär
    CVJM Deutschland

    Rainer Heid
    Geschäftsführer
    CVJM Deutschland