Impfberechtigung jetzt auch für ehrenamtlich Mitarbeitende [ab 16!] in Niedersachsen

Liebe Verantwortliche in den Ortsvereinen und TEN SING-Gruppen!

Seit über einem Jahr bedrückt uns nun die Corona-Pandemie – nun gibt es Dank der Impfstoffe langsam endlich eine Perspektive der Normalität. Erfreulicherweise ist es für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Ehrenamtliche und Berufliche, ab sofort möglich, sich aus „beruflichen Gründen“ für eine Impfung anzumelden.  

Das gilt also auch für die ehrenamtlich Aktiven im CVJM Landesverband Hannover E.V.

Die Anmeldung zur Impfung kann über das Impfportal des Landes Niedersachsen entweder individuell / persönlich erfolgen oder als Gruppe mit bis zu 15 Personen. Die Alternative dazu stellt eine Impfung beim Hausarzt dar. Bitte beachtet, dass eine Impfung erst ab 16 Jahren möglich ist.

Als Grund für die Anmeldung muss bei der Registrierung “Beruflicher Indikation” unter „Ich bin in einer Einrichtung oder einem Dienst der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) tätig“ ausgewählt werden (siehe das Bild weiter unten).

Nachgewiesen werden muss die Tätigkeit durch eine Bescheinigung des „Arbeitgebers“ – das ist in diesem Fall der CVJM Landesverband Hannover e.V. als eure Landesgeschäftsstelle.

Gerne stellen wir diese Bescheinigung für euch und eure Ehrenamtlichen aus und schicken sie euch zu!

Damit die Bescheinigungen möglichst reibungslos verschickt werden können, bitten wir euch darum, dass ihr* der Geschäftsstelle per Mail an info@cvjm-lvh.de eine Liste mit den zur Impfung angemeldeten Personen schickt. Wir empfehlen – nicht nur aus organisatorischen Gründen, sondern auch als Möglichkeit der Begegnung – die Gruppenimpfung. Wir gehen davon aus, dass bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Impfung von euch eingeholt worden ist.


* Vorstand des Ortsvereins oder Verantwortliche der TEN SING-Gruppe. Einzelanfragen ausschließlich von Ehrenamtlichen, die direkt im Landesverband aktiv sind.

Folgende Daten sind für die Bescheinigung unbedingt notwendig:

  • Name, Vorname
  • Adresse (nur Erstwohnsitz in Niedersachsen möglich!)
  • Geburtsdatum
  • Funktion im CVJM Ortsverein

Selbstverständlich behandeln wir die Daten vertraulich und nutzen sie nur zu diesem Zwecke. Die Listen werden im Anschluss vernichtet.

Da die Bescheinigung des „Arbeitgebers“ erst zum eigentlichen Impftermin vorgelegt werden muss, können Anmeldungen zur Impfung zeitnah vorgenommen werden. Bitte plant aber den Postweg für die Bescheinigungen mit ein! Für Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!

Hier müsste ihr auf dem Impfportal des Landes Niedersachsen bei “Berufliche Indikation” “Ja” auswählen: