Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,

am 29.03.2021 tritt die Neufassung der Corona-Verordnung in Kraft für die Jugendarbeit ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen; wir möchten jedoch auf ein paar Veränderungen hinweisen:

  • Für den Zeitraum vom 01.04. bis einschließlich 05.04.2021 gilt in Niedersachsen ein verschärftes Ansammlungsverbot: In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal die Personen eines Haushaltes mit 2 Personen (+Kinder unter 14 Jahren) eines zweiten Haushaltes treffen. Die Ausnahmeregelungen für die Jugendarbeit in den Kontaktbeschränkungen gelten jedoch auch für diese Regelung.
  • §18 der Vorordnung ermächtigt Kommunen bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nächtliche Ausgangssperren von 21:00 bis 5:00 Uhr zu verhängen; bei Überschreiten der 150er Marke für mehr als 3 Tage sollen diese Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden. Tagesangebote der Jugendarbeit sollten also in diesen Kommunen rechtzeitig beendet werden.
  • Liegt in einer Kommune die 7-Tage-Inzidenz für mehr als 3 Tage bei über 100 so gelten in diesen Kommunen ab dem 5. Tag wieder einige Regelungen aus der Corona-Verordnung vom 06.03.2021. u.a. betrifft dies
    • Die Regelungen zur sportlichen Betätigung und die Nutzung von Sportanlagen (auch die VO vom 06.03. sah allerdings bereits die Möglichkeit für Sportangebote für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen bis 20 Personen vor)
    • Die Nutzung von Speiseräumen in Beherbergungsstätten
  • Es soll zukünftig Modellprojekte in Kommunen geben, in denen tagesaktuell negativ getestete Personen dann z.B. Kinos, Außengastronomie, Kulturveranstaltungen u.a.m. nutzen können. Der Bereich der Jugendarbeit ist in diesem Paragraphen nicht gesondert erwähnt, nach unserer Rechtsauffassung wären in solchen Kommunen dann aber z.B. auch entsprechende Aufführungen von Kindertheatern, Kino-Abende in Jugendzentren etc. unter den geltenden Hygienemaßgaben möglich. Die aktuelle Verordnung fügen wir dieser Infomail bei.

Die aktuelle Verordnung findet ihr auf der Website des Landes Niedersachsen: Niedersächsische Corona-Verordnung

Viele Grüße & bleibt gesund!
landesjugendring niedersachsen e.v.
 
i.A. 
(Björn Bertram, Geschäftsführer)

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