Liebe Kolleginnen, liebe Freundinnen,

die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, mit der die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen mit der Bundesregierung vom Mittwoch umgesetzt werden.

Mit der neuen Verordnung werden keine neuen Regeln für den Bereich der Jugendarbeit festgeschrieben. Daher müssen die Träger der Jugendarbeit keine neuen Auflagen berücksichtigen und können Angebote wie geplant durchführen.

Zur Erinnerung wiederholen wir hier noch einmal die wesentlichen Regeln für den Bereich der Jugendarbeit:

Allgemein schreibt die Verordnung das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nase- Bedeckung im öffentlichen Raum fest – für Angebote der Jugendarbeit gelten diese beiden Vorschriften aber nicht. Gemäß § 2 (2) Nr. 8 (Abstandsgebot) und § 3 (3) Nr. 7 (Mund-Nase- Bedeckung) kann bei Angeboten der Jugendarbeit auf den Mindestabstand und die Mund- Nase-Bedeckung verzichtet werden. Eine Beschränkung der Gruppengröße für Angebote der Jugendarbeit ist nicht vorgesehen. Sofern Träger der Jugendarbeit Angebote machen, die in anderen Paragraphen der Verordnung geregelt sind, gelten die entsprechenden Regelungen nach unserer Auffassung auch für die Träger der Jugendarbeit. Insbesondere sei auf die §§ 7ff der Verordnung für Veranstaltungen und Versammlungen hingewiesen.

Weiterhin gehen wir davon aus, dass es Betreiberinnen von Herbergen und Bildungsstätten nicht gestattet ist, Gruppen für Maßnahmen der Jugendarbeit zu beherbergen. Daher müssen Angebot der Jugendarbeit ausschließlich als Tagesangebote durchgeführt werden.

Für alle Angebote und Einrichtungen muss ein Hygienekonzept erstellt und umgesetzt werden. Weiterhin müssen die Daten der Teilnehmenden und Besucher*innen eines Angebots oder einer Einrichtung wie bisher erfasst werden. Die Empfehlungen für ein Hygienekonzept sind wie gewohnt unter ljr.de/corona herunterzuladen.

Wir wissen, dass die Träger der Jugendarbeit in den letzten Monaten sehr vorsichtig waren und nicht alle Spielräume der Verordnung ausgeschöpft haben – für diese Besonnenheit möchten wir uns herzlich bedanken! Angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung ist diese Vorsicht auf jeden Fall weiterhin geboten. Wir wissen, dass viele von euch deshalb bei den Angeboten Mund-Nase-Bedeckungen tragen oder das Abstandsgebot dennoch beachten.

Angesichts der teils noch immer sehr hohen Infektionszahlen in einigen Landkreisen und den damit für Schulen und Kindertagesstätten verordneten Maßnahmen empfehlen wir auch für den Bereich der Jugendarbeit, auf jeden Fall in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen bei allen Angeboten Abstände einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Viele Grüße & bleibt gesund!

landesjugendring niedersachsen e.v.